ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: Dezember 2023
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend, es handelt sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Offerten. Sämtliche Abschlüsse sind für uns erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder mit Inempfangnahme der entsprechenden Lieferung bzw. Leistung durch den Auftraggeber verbindlich.
Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gilt auch für Abänderungen des vereinbarten Formzwangs. Wir behalten uns das Recht vor, nach Erteilung des Auftrags im Rahmen des für den Auftraggeber Zumutbaren technische Änderungen an den Vertragsgegenständen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die insoweit von der Funktion her notwendig oder zweckmäßig sind oder die die zu erfüllende Funktion nicht beeinflussen. Wir sind berechtigt, mit von uns zu erbringenden Leistungen Dritte zu beauftragen. Ebenso sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
3. Unsere Preise verstehen sich netto; es kommt die am Tage der Rechnungsstellung gültige Mehrwertsteuer hinzu. Unsere Preise gelten ab Versandstätte, zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten. Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung und ohne Abzug zu erfolgen.
Eine Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt in jedem Fall lediglich erfüllungshalber. Diskont und Wechselspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, p. a. Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns schriftlich anerkannt wurden.
4. Bei Überschreitung der Liefer- bzw. Leistungsfrist um mehr als vier Wochen aus Gründen, die wir zu vertreten haben, ist der Auftraggeber berechtigt, uns eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Verstreichen der Frist durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen Verzögerung der Lieferung bzw. Leistung oder (Teil-) Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit nicht unsererseits oder seitens eines unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Höhere Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, Feuer- oder Wasserschäden, Handelsembargo, Katastrophen) entbindet uns von der weiteren Ausführung des Auftrags. Bei Verzögerungen der Lieferung unseres Vorlieferanten sind wir zum Rücktritt vom Vertrag mit dem Auftraggeber berechtigt.
5. Der Versand von Waren erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers; spätestens mit Verlassen unseres Lagers geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Ist die Ware vom Auftraggeber abzuholen, geht die Gefahr mit der Bereitstellung auf den Auftraggeber über. Verzögert sich der Versand oder die Abholung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, sind wir berechtigt, dem Auftraggeber die hierdurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, erkennbare Mängel der Ware bzw. Leistung, unrichtige und unvollständige Lieferungen sowie Mengenabweichungen unverzüglich nach Auslieferung der Ware bzw. Entgegennahme der Leistung uns schriftlich anzuzeigen. Geschieht dies nicht, so gilt die Ware bzw. Leistung als vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Gleiches gilt für während der Gewährleistung auftretende Mängel. Wird uns ein Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, so entfällt insoweit die Gewährleistung. Wir gewährleisten, dass die gelieferten Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann erfüllt, wenn die jeweiligen Angaben von uns schriftlich bestätigt wurden. Daten und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Die dauernd fehlerfreie Funktion von Hard- und Software kann nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht zugesichert werden.
Von der Gewährleistung ausdrücklich ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die auf betriebsbedingte Abnutzung, Normalverschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler, normale Verschmutzung etc. zurückzuführen sind. Die Gewährleistung entfällt ebenfalls, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen, Herstellungsbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht wurden. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den Produkten unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Auftraggeber oder nicht von uns autorisierte Dritte ausgeführt wurden. Standard- und OEM-Software sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung beträgt 24 Monate beginnend mit dem Lieferdatum; sie beinhaltet nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist auch eine wiederholte Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl die Vergütung für den Auftrag entsprechend der Wertminderung herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber uns auf unseren Wunsch den beanstandeten Gegenstand original verpackt mit Handbüchern und Zubehör zur Verfügung zu stellen. Etwa zu ersetzende oder auszubessernde Waren sind unverzüglich an uns zurückzusenden, gleiches gilt für Warenteile. Erfüllt der Auftraggeber diese Verpflichtung nicht, entfällt die Gewährleistung. Im Wege der Gewährleistung ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
7. Die vorstehenden Regelungen (6.) enthalten abschließend die Gewährleistung für unsere Lieferungen bzw. Leistungen und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art oder Schadensersatzansprüche aus, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Wir haften nur für unmittelbare Schäden. Soweit wir nach den vorstehenden Regelungen zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist der Ersatzanspruch der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung oder vertragliche bzw. vorvertragliche Schadensersatzansprüche gegen uns sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen und verjähren spätestens nach einem Jahr ab Lieferdatum bzw. Ausführung der Leistung.
8. Wir behalten uns bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung und bis zur Zahlung aller uns aus dem zugrundeliegenden Vertrag zustehenden Ansprüche das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Dem Auftraggeber ist es untersagt, die in unserem Eigentum stehende Ware zu veräußern, zur Sicherung zu übereignen oder zu verpfänden. Bei Beschlagnahme, Pfändung oder sonstigem Zugriff Dritter hat der Auftraggeber auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verletzung dieser Pflicht haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Auftraggebers.
9. Es gilt ausschließlich die Software-Lizenz des Lizenzgebers. Diese Lizenz wird spätestens mit Benutzung der Software automatisch anerkannt. Nutzungsrechte an gelieferter Software dürfen nur aufgrund ausdrücklicher vertraglicher Absprache Dritten gewährt werden.
10. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus mit uns geschlossenen Verträgen abzutreten oder sonst Rechte und Pflichten aus mit uns geschlossenen Verträgen ohne unsere Zustimmung ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
11. Treten wesentliche Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein, sind wir berechtigt, unsere Lieferungen bzw. Leistungen zurückzuhalten und dem Auftraggeber eine angemessene Frist für die Leistung von Vorauszahlungen zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
12. Kommt der Auftraggeber mit der Entgegennahme von Waren in Verzug, können wir eine Nachfrist von 14 Tagen mit der Erklärung setzen, dass wir die Entgegennahme der Ware nach Ablauf der Nachfrist ablehnen. Nach dem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz (15% des Auftragswertes) wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei vertraglich vereinbarten Leistungen gelten die folgenden Rücktrittspauschalen:
• Bis zum 31. Tag vor Auftragsdurchführung 10% des Auftragswertes
• Bis zum 21. Tag vor Auftragsdurchführung 20% des Auftragswertes
• Bis zum 11. Tag vor Auftragsdurchführung 40% des Auftragswertes
• Bis zum 7. Tag vor Auftragsdurchführung 60% des Auftragswertes
• Danach: 80% des Auftragswertes
13. Bei Dienstaufträgen für Arbeiten an IT-Systemen ist der Auftraggeber für die Sicherung seiner Datenbestände selbst verantwortlich. Wir haften nicht für Schäden oder Folgeschäden an Datenbeständen oder gespeicherten Programmen, die bei Ausführung von Dienstaufträgen entstehen können. Fachliche Beratung geben wir nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Waren sind jedoch unverbindlich. Telefonische Auskünfte sind grundsätzlich unverbindlich. Wir sind gem. BDSG berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber zu verarbeiten und zu speichern. Diese werden ausschließlich im Rahmen der Geschäftsbeziehung genutzt. Uns zugänglich gemachte Informationen gelten als nicht vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit wir uns Dritter zur Erbringung der vereinbarten Leistungen bedienen, sind wir berechtigt, die Daten des Auftraggebers dem Dritten offen zu legen, soweit die Vertragszwecke dies erfordern.
14. Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Köln.
Für alle Streitigkeiten, die aus den Vertragsverhältnissen erwachsen können, ist Köln Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit und Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.